Wie bereits in unserem Jahresbericht erwähnt, hat sich das Frauenhaus beider Basel in einer Vernehmlassung zur Änderung dieses Gesetzesartikels stark gemacht. Der jetzige Entscheid des Ständerats bedeutet einen grossen Schritt im Kampf gegen häusliche Gewalt und für besseren Opferschutz: Gewaltbetroffene Migrantinnen können sich künftig von ihrem gewaltausübenden Partner trennen, ohne damit ihr Aufenthaltsrecht zu gefährden! Mehr Informationen dazu hier:

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