Viele Medien berichten derzeit über den Mordfall Anfang 2024 in Binningen, bei dem es sich um einen extremen Fall von häuslicher Gewalt, einen Feminizid, handelt. Das Frauenhaus beider Basel ist über die Wortwahl und den Detailgrad der Informationen schockiert. Hatten wir uns im Juli 2024 noch über die Minimalstandards für Journalismus und Medien und die empfohlenen Kompetenzen im Bereich geschlechterspezifischer, sexualisierter und häuslicher Gewalt gefreut, so müssen wir kurze Zeit später feststellen, dass diese in den meisten Medien leider keinerlei Umsetzung finden.
Im Mordfall von Binningen werden Details beschrieben, welche keinerlei Relevanz für die Öffentlichkeit haben. Die Würde der getöteten Frau, ihrer Kinder und ihrer weiteren Angehörigen wird damit missachtet. Die Minimalstandards – insbesondere die Verhinderung von sekundärer Viktimisierung sowie die Anonymität und Würde der Betroffenen – werden nicht eingehalten.
Das Frauenhaus beider Basel fordert, dass die Minimalstandards von den Medienschaffenden sofort und lückenlos eingehalten und respektiert werden und der Presserat seine Aufsichtspflicht wahrnimmt, zum Schutz aller gewaltbetroffenen Personen sowie deren Angehörigen.
Minimalstandards in der Berichtserstattung