Information

Das Frauenhaus beider Basel wurde im Juni 1981 eröffnet. Es ist heute die wichtigste stationäre Einrichtung in der Region für gewaltbetroffene Frauen mit und ohne Kinder. Der Standort ist aus Sicherheitsgründen nicht öffentlich bekannt.

Das Frauenhaus verfügt über 10 Zimmer mit insgesamt 17 Betten, 7 davon für Kinder. Jedes Jahr finden zwischen 60 und 90 Frauen sowie zwischen 40 und 70 Kinder Aufnahme. Frauen, die aus Platzmangel oder anderen Gründen nicht aufgenommen werden können, erhalten Adressen von anderen geeigneten Institutionen in der Region Basel oder von anderen Schweizer Frauenhäusern.

Die Aufenthaltsdauer ist unterschiedlich lang. Sie hängt von der jeweiligen Bedrohungssituation und den individuellen Möglichkeiten einer Anschluss­lösung ab.

Zusammenleben

Wesentlich für betroffene Frauen ist, dass sie und ihre Kinder erst einmal in Sicherheit sind und von ihrer bisherigen Lebenssituation räumlichen Abstand gewinnen können. Sie leben mit anderen Frauen und Kindern zusammen, die Ähnliches erlebt haben. Ihren Alltag organisieren sie gemeinsam sowie mit Unterstützung der Mitarbeiterinnen des Frauenhauses.

Beratung und Begleitung

Der wichtigste Bestandteil des Aufenthalts im Frauenhaus ist die persönliche Beratung. Diese bietet betroffenen Frauen die Möglichkeit, sich in einem sicheren und gewaltfreien Umfeld mit ihrer Situation auseinander­zusetzen, Selbstvertrauen aufzubauen und für sich und ihre Kinder einen Ausweg aus der gewaltgeprägten Lebenslage zu finden. Dazu stehen jeder Frau und jedem Kind eine Bezugsperson aus dem Beratungsteam der beiden Fachbereiche Frauenberatung wie auch Mütter- und Kinderberatung zur Seite.

Um die Sicherheit und die Vernetzung der Frauen und Kinder während und nach dem Aufenthalt im Frauenhaus zu gewährleisten, arbeiten beide Beratungsteams mit verschiedenen anderen Stellen zusammen: mit Opferhilfestellen, der Polizei, Sozialhilfebehörden, der Rechtsberatung für Migrantinnen, der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, dem Kindes- und Jugendschutz, Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten und andere mehr.

Kosten und Finanzierung

Die Stiftung Frauenhaus beider Basel erhält als Trägerin des Frauenhauses von den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft im Rahmen eines gemeinsamen Leistungsvertrags Subventionsbeiträge. Diese decken die Aufenthaltskosten für Frauen und Kinder mit Wohnsitz in den beiden Basler Kantonen zum Teil. Frauen aus den beiden Basler Kantonen, die über ein eigenes Einkommen verfügen, beteiligen sich an den Aufenthaltskosten mit einem Selbstkostenbeitrag. Für Frauen und Kinder aus anderen Kantonen wird eine an den Vollkosten orientierte Tagestaxe erhoben, die in den meisten Fällen von der entsprechenden kantonalen Opferhilfestelle übernommen wird.

Grundsätzlich gilt: Fehlendes Geld ist für keine Frau ein Hinderungsgrund für einen Aufenthalt im Frauenhaus.

Broschüre Frauenhaus (PDF)

 
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