Wichtige Fragen

Wer kann ins Frauenhaus kommen?

Das Frauenhaus steht Frauen mit und ohne Kinder zur Verfügung, welche häusliche Gewalt – sei dies physisch, psychisch, ökonomisch oder in einer anderen Form – durch den Ehemann, Partner oder andere Familienange­hö­rige erleben.

Auch junge Frauen ab 18 Jahren, welche von einer Zwangsheirat bedroht sind, finden bei uns vorübergehend Unterkunft und Hilfe.

Wie sieht das Frauenhaus aus?

Das Frauenhaus bietet jeder Frau ein eigenes Zimmer, das sie alleine oder als Mutter gemeinsam mit ihren Kindern vorübergehend bewohnt. Die Zimmer sowie Aufenthaltsräume sind auf mehrere Stockwerke verteilt. Küche, Badezimmer, Toiletten, Wohnzimmer, TV-Raum und Computer­zimmer werden gemeinsam benutzt. Den Kindern steht ein grosses Spielzimmer zur Verfügung. Das Frauenhaus verfügt über keinen Lift.

Muss ich zahlen?

Die Aufenthaltskosten, d.h. die ersten 35 Tage sind kostenlos. Sind Sie vermögend oder haben Sie ein geregeltes Einkommen, kann es sein, dass Sie sich ab dem 36. Tag an den Aufenthaltskosten mit einem Selbstkosten­beitrag beteiligen müssen.

Was ist wichtig im Frauenhaus?

Die wichtigsten Bestandteile des Aufenthalts im Frauenhaus sind der Schutz vor weiterer Gewalt, die persönliche Beratung und die vorüber­gehende Unterkunft. Das Haus bietet Ihnen die Möglichkeit, sich in einem sicheren und gewaltfreien Umfeld mit Ihrer Situation auseinanderzusetzen. Sie können Selbstvertrauen aufbauen und für sich und Ihre Kinder einen Ausweg aus der von Gewalt geprägten Lebenslage finden. Dazu stehen Ihnen und Ihren Kindern jeweils eine Bezugsperson aus dem Beratungs­team der beiden Fachbereiche Frauenberatung sowie Mütter- und Kinderberatung zur Seite.

Das Leben im Frauenhaus funktioniert wie eine Wohngemeinschaft. Einmal wöchentlich findet eine Sitzung statt, in der das Kochen und Putzen unter den Frauen aufgeteilt wird. Das Frühstück wird individuell, die beiden Hauptmahlzeiten gemeinsam eingenommen.

Wann kann ich das Frauenhaus erreichen?

Das Frauenhaus ist ein 24-Stunden-Betrieb. Mitarbeiterinnen stehen Ihnen rund um die Uhr als Ansprechpersonen zur Seite. Aufnahmen und telefo­ni­sche Beratung finden zu jeder Tages- und Nachtzeit statt.

Was ist eine Schutzadresse?

Das Frauenhaus befindet sich aus Sicherheitsgründen an einer anonymen Adresse. Wenn Sie von häuslicher Gewalt betroffen sind, nehmen Sie telefonisch mit uns unter der Nummer 061 681 66 33 Kontakt auf. Bei einem Eintritt verpflichten Sie sich, die Adresse des Frauenhauses nicht weiterzugeben. Leider sind Besuche (z.B. Verwandte, Freunde) aus diesem Grund nicht möglich.

Darf ich rausgehen?

Wenn Sie akut bedroht und gefährdet sind, sprechen Sie mit Ihrer Beraterin darüber, welche Schutzmöglichkeiten (Kontakt- und Annäherungsverbot und Taschenalarm) es gibt.

Was muss ich mitnehmen?

Wenn möglich nehmen Sie folgendes mit:

Ausweise wie Pass, ID, Ausländerausweis, Krankenkassenausweis, Arztzeugnisse, Mietvertrag, Arbeitsvertrag u.a.m..

Geld, Schmuck, Kleider, Medikamente, persönliche Sachen, Lieblings­spielzeug der Kinder.

Sollten Sie ohne Kleider, Geld oder Dokumente zu uns flüchten, geben wir Ihnen alles Nötige und organisieren mit Ihnen die wichtigsten Papiere. Es ist empfehlenswert, möglichst alle Ihre Ausweise und Dokumente (ent­weder Originale oder Kopien) bei einer Vertrauensperson oder einer Beratungs­stelle zu deponieren.

Was ist mit den Kindern im Frauenhaus?

Kinder jeden Alters sind im Frauenhaus willkommen und dürfen unser betreutes Spielangebot besuchen. Wir unterstützen Sie in Fragen bezüglich Kindergarten, Schule, externe Kinderbetreuung, Erziehung, Besuchs­regelung und vieles mehr.

Während des Aufenthaltes im Frauenhaus sind Sie als Mutter für Ihre Kinder verantwortlich.

Wie komme ich ins Frauenhaus?

Wenn Sie den Schutz und die Sicherheit des Frauenhauses benötigen, vereinbaren wir mit Ihnen einen geeigneten Treffpunkt, wo wir Sie abholen. Dies ist rund um die Uhr möglich. Sie erreichen uns während 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr über die Nummer 061 681 66 33.

 
nach obenImpressum