POLIZEI-NOTRUF
Wenn Sie akut bedroht werden und/oder Gewalt erfahren, rufen Sie die Polizei an:
Tel. 117
Die Polizei kann Sie vor weiterer Gewalt schützen. Sie kann eine Wegweisung aus der gemeinsamen Wohnung/Haus für 12 resp. 14 Tage gegenüber der gewaltausübenden Person anordnen.
Informationen zur Wegweisung im Kanton Basel-Stadt
Informationen zur Wegweisung im Kanton Basel-Landschaft