Ohne Spenden geht es nicht
Das Frauenhaus beider Basel erhält im Rahmen eines Leistungsvertrages Subventionsbeiträge der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Diese Beiträge decken aktuell nur etwa 40-50% des Gesamtaufwands des Betriebes. Die verbleibenden rund 50-60% werden durch Drittmittel – vorwiegend Spendengeldern – finanziert.
Wir sind auf ungebundene Spenden angewiesen, um den Betrieb aufrecht erhalten zu können. Jede Spende ist wertvoll und wird dafür eingesetzt, Frauen in akuten Notlagen zu helfen.
Es gibt vielfältige Wege, das Frauenhaus beider Basel zu unterstützen. Eine Auswahl an Möglichkeiten finden Sie untenstehend.
Gerne beraten wir Sie auch persönlich. Bitte kontaktieren Sie uns.
Zimmerpatenschaften
Mit der Übernahme einer Patenschaft für eines der 10 Zimmer tragen Sie dazu bei, den Aufenthalt der Schutz suchenden Frau und ihren Kindern zu gewährleisten. Die Zimmer dienen als persönlicher Rückzugsort. Den Ess- und Aufenthaltsraum mit einer Küchenzeile, die Badezimmer und Medienzimmer teilen sich die Frauen gemeinschaftlich.
Bei Interesse senden wir Ihnen gerne unser Dossier zur Zimmerpatenschaft zu. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Firmenspenden
Auch als Inhaberin einer Firma oder als Angestellter können Sie ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen setzen. Im Namen aller Mitarbeitenden können Sie sich mit einer Spende für Betroffene einsetzen.
Ereignisspenden
Ein freudiges Ereignis ist ein guter Anlass, gemeinsam dort zu helfen, wo Ihre Unterstützung gebraucht wird. Anlässlich einer Feier, eines «runden» Geburtstages oder einer Hochzeit kann die Festgemeinschaft gemeinsam spenden.
Trauerspenden
Auf Wunsch der Verstorbenen oder der Hinterbliebenen wird einer Organisation gedacht. Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie das Frauenhaus beider Basel im Trauerfall berücksichtigen.
Legate
Setzen Sie sich auch morgen für Werte ein, die Ihnen heute wichtig sind. Wir engagieren uns für eine gleichberechtigte Gesellschaft, in der Gewalt gegen Frauen nichts zu suchen hat. Das eigene Zuhause soll ein Ort sein, an dem sich alle Familienmitglieder zuhause und sicher fühlen. Wenn Sie unser Anliegen unterstützen möchten, können Sie das Frauenhaus beider Basel in Ihrem Testament bedenken.
Steuerliche Abzüge
Zuwendungen an das Frauenhaus beider Basel können im Rahmen der kantonalen Bestimmungen steuerlich geltend gemacht werden. Bitte beachten Sie, dass die Regelungen von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein können.
Um den Verwaltungsaufwand in Grenzen zu halten, verdanken wir Spenden ab einer Höhe von CHF 50.–.