Unsere Antworten auf Ihre Fragen zum Frauenhaus
Wer kann ins Frauenhaus kommen?
Alle Frauen ab 18 Jahren und ihre Kinder, die von ihrem Partner, Ex-Partner, von Familienmitgliedern oder innerhalb einer Wohngemeinschaft Gewalt erleben oder bedroht werden, erhalten bei uns Schutz und Unterstützung.
Wie komme ich ins Frauenhaus beider Basel?
Das Frauenhaus beider Basel liegt an einem abonymen Ort, um Frauen und Kinder zu schützen. Wenn Sie sich für einen Aufenthalt entscheiden, besprechen wir mit Ihnen, wie Sie zum vereinbarten Treffpunkt gelangen. Rufen Sie uns an – wir erklären Ihnen alles persönlich.
Kann ich meine Kinder ohne Zustimmung des Vaters mitnehmen?
Ja. Sie dürfen Ihre Kinder zum Schutz vor häuslicher Gewalt ins Frauenhaus bringen. Sie brauchen dafür keine Zustimmung des Vaters.
Wie lange darf ich im Frauenhaus bleiben und wie viel kostet es?
Als betroffene Person von häuslicher Gewalt haben Sie Anspruch auf einen Schutzplatz. Der Aufenthalt sowohl für die Frauen als auch für Kinder beinhaltet in der Regel vier Phasen: Eintrittsphase – Orientierungsphase – Stabilisierungsphase – Austrittsphase. Der Aufenthalt beträgt durchschnittlich maximal 13 Wochen.
Die ersten 35 Tage in einem Frauenhaus sind für Sie kostenlos. Wenn Sie keine finanziellen Mittel haben, ist der Aufenthalt auch nach den 35 Tagen kostenlos. Haben Sie ein Einkommen, wird mit Ihnen geschaut, ob Sie allenfalls einen kleinen Eigenbeitrag bezahlen.
Darf ich mein Haustier mitnehmen?
Nein, Haustiere können leider nicht mitgebracht werden. Rufen Sie uns an, wir suchen gemeinsam eine Lösung.
Wer erfährt, dass ich im Frauenhaus bin?
Wir haben eine Schweigepflicht und geben ohne Ihre Einwilligung keine Informationen über Ihren Aufenthalt weiter.
Wer arbeitet im Frauenhaus beider Basel?
Im Frauenhaus arbeiten ausschliesslich Frauen. Rund um die Uhr ist eine Mitarbeiterin im Haus. Die Beraterinnen sind erfahrene Sozialarbeiterinnen und unterstützen Sie auf Ihrem Weg.
Kann ich meine Familie und meine Freund:innen besuchen?
Sie können mit Ihrer Familie und Ihren Freund:innen telefonieren. Ob Besuche möglich und sicher sind, besprechen Sie mit Ihrer Beraterin.
Wie ist das Leben im Frauenhaus?
Das Leben im Frauenhaus ähnelt einer Wohngemeinschaft. Sie und Ihre Kinder haben ein eigenes Zimmer. Küche, Badezimmer und andere Räume teilen Sie sich mit den anderen Frauen und Kindern.
Darf ich weiterhin arbeiten?
Ja, Sie können arbeiten gehen, sobald Sie gemeinsam mit Ihrer Beraterin geprüft haben, ob es für Sie sicher ist.
Wie wird meinen Kindern geholfen?
Auch Ihre Kinder erhalten Unterstützung durch eine Mutter-Kind-Beraterin. Wir helfen Ihnen, eine Tagesstruktur und Freizeitangebote für Ihre Kinder zu gestalten. Kindergarten- und Schulkinder können je nach Sicherheitslage in den Kindergarten oder in die Schule gehen.