Die DAO und das Frauenhaus beider Basel haben Ende 2024 zur Berichterstattung des Feminizids im Baselland vom Frühling 2024 eine Beschwerde beim Schweizer Presserat gegen die beiden Medienhäuser «20 Minuten» und nau.ch eingereicht. Die DAO und das Frauenhaus beider Basel sind der Meinung, dass mit der reisserischen Berichterstattung die Privatsphären des Opfers und der Familienangehörigen verletzt wurden. 

Die DAO und das Frauenhaus beider Basel nehmen dankbar zur Kenntnis, dass der Presserat diese Einschätzung grösstenteils gutheisst. Der Presserat hält fest, dass die Berichterstattung der beiden Medienhäuser sowohl die Ziffern 7 (Identifizierung / Kinder) sowie Ziffer 8 (Opferschutz) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzte. Weiter erklärt der Presserat, dass «in diesem Fall (…) kein Interesse der Öffentlichkeit an der ausführlichen Darstellung der Gewalt zu erkennen (ist). Die Schilderung exakter, grausamer Details des Verbrechens übersteigen das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit bei Weitem. Die Details helfen nicht, die Tat besser einordnen zu können, sondern wirken entmenschlichend. Sie sind nicht von öffentlichem Interesse, sie dienen lediglich der Erzeugung von Spannung, der Befriedigung der Neugier und dem Generieren von Clicks».

Immer wieder ist die Gesellschaft mit sensationalistischen Medienberichten zu Morden an Frauen, weil sie Frauen sind, konfrontiert. Die DAO und das Frauenhaus beider Basel wehren sich entschieden dagegen. Dabei geht es nicht um einen tragischen Einzelfall, sondern um den Grundsatz. Opfer sollen geschützt werden und nicht Täter. Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf Informationen, diese sollen aber in erträglichen Rahmen für Opfer und Angehörige sein und der Sache dienen, nicht der Sensation. In diesem Sinn wird die DAO und das Frauenhaus beider Basel weiter um mehr Opferschutz statt Täterschutz kämpfen.

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Zur Zusammenfassung (Newsletter Schweizer Presserat)